Im Trauerfall
Wenn ein Mensch verstirbt, muss zunächst der Tod durch einen Arzt festgestellt werden.
Tritt der Tod im Krankenhaus oder im Seniorenheim ein, kümmert sich das Personal um die Benachrichtigung des Arztes.
Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, sollte der Hausarzt informiert werden.
Ist dieser nicht erreichbar oder Ihnen nicht bekannt, werden wir Ihnen selbstverständlich gerne weiterhelfen.
Hat der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt, wird die Todesbescheinigung ausgestellt.
Notärzte stellen nur zum Teil eine vorläufige Todesbescheinigung aus, dies hat zur Folge, dass noch der Hausarzt gerufen werden muss, welcher die eigentliche Bescheinigung ausfüllt.
Bei nicht natürlichem Tod oder ungeklärter Todesursache ist der Arzt verpflichtet die Polizei zu benachrichtigen.
Diese Papiere vom Arzt müssen beim Verstorbenen bleiben, ohne die Todesbescheinigung darf der Bestatter den Verstorbenen nicht abholen.
Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsunternehmen ihres Vertrauens.
MONN Bestattungen Telefon (0711) 223 88 88
Wir sind Tag und Nacht telefonisch zu erreichen.
Der Verstorbene kann bis zu 36 Stunden Zuhause verbleiben. Selbstverständlich kann die Abholung auch direkt erfolgen.
Alle weiteren Einzelheiten können dann in Ruhe in einem persönlichen Gespräch in unseren Räumlichkeiten in Stuttgart – West oder bei Ihnen Zuhause erfolgen.
Was für Dokumente benötigt werden:
- Personalausweis des Verstorbenen
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Geschiedenen) Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil
- (bei Verwitweten) Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeintrag des Ehepartners
Sollten die Dokumente nicht greifbar sein sind wir gerne bemüht, diese für Sie beim zuständigen Standesamt zu besorgen.